Vorratsdatenspeicherung an den EU-Grenzen beschlossen
Konservative, Sozialdemokraten und Liberale im Europäischen Parlament haben sich mit den Mitgliedstaaten auf eine weitere Vorratsdatenspeicherung geeinigt. Die Ein- und Ausreisebewegungen aller Nicht-EU-BürgerInnen sollen künftig drei bis fünf Jahre gespeichert werden, auch wenn diese nach drei Wochen Urlaub oder drei Tagen Geschäftsreise die EU wieder verlassen haben. Auch sollen die Polizeibehörden Zugriff auf diese Vorratsdaten bekommen. Am 12. Juli 2017 stimmte der Innen- und Justizausschuss im Europäischen Parlament über die Maßnahme ab. Die Grünen haben klar dagegen gestimmt, auch weil die Maßnahme ungefähr eine Milliarde Euro kosten wird und ihr Nutzen völlig unklar ist. Nach der parlamentarischen Sommerpause muss die Maßnahme noch ins Plenum des Europäischen Parlaments. Am 26. Juli 2017 wird übrigens der EuGH zum Fluggastdatenabkommen mit Kanada (PNR) urteilen.
Hintergrund: Die Datenbanken der Grenz- und Polizeibehörden in der EU