Schrödingers Vorratsdatenspeicherung
Es ist wie mit Schrödingers Katze: Erst vor Gericht stellte sich heraus, dass die Vorratsdatenspeicherung eigentlich schon tot ist. Nach dem deutlichen EuGH-Urteil im Dezember 2016, das jegliche anlasslose Datenspeicherung von Kommunikationsdaten auf Vorrat verboten hatte, hat die Große Koalition in Berlin dennoch ein neues Gesetz verabschiedet, das ab 1. Juli 2017 anwendbar gewesen wäre. Nun hat aber das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass das EU-Recht das deutsche Vorratsdatengesetz bricht und die Provider es daher nicht anwenden müssen. In der Folge hat die Bundesnetzagentur beschlossen, dass die Speicherpflicht vorläufig nicht gilt, bevor dies höchstrichterlich entscheiden worden ist.
Wir fragen uns: Wie oft denn noch?
Studie zu Vorratsdatenspeicherung der Grünen Europafraktion (bereits 2014)