» Der Text des neuen SWIFT-Abkommens EU-US
Das neue Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe und Auswertung von Bankdaten (“SWIFT”) ist den Europäischen Abgeordneten heute Nachmittag offiziell zugeleitet worden. Es trägt keinen Vertraulichkeits-Vermerk mehr. Weil es im Vorfeld viel Geheimniskrämerei gab, TFTP/SWIFT-Abkommen, damit alle sich ein Bild machen können.
Meine Mitarbeiter und ich hatten bisher keine Zeit zu prüfen, ob es gegenüber der Version, die Statewatch letzte Woche veröffentlicht hatte, noch kleinere Änderungen gegeben hat. Die Hauptkritikpunkte bleiben aber bestehen: Es gibt weiterhin die Übertragung ganzer Datenpakete mit Informationen über Millionen unverdächtige Personen; die Speicherfrist von 5 Jahren ist deutlich zu lang; der Rechtsschutz für EuropäerInnen in den USA wird zwar blumig versprochen, aber die notwendigen Gesetzesänderungen fehlen weiterhin. Gegenüber dem vom Parlament mit großer Mehrheit abgelehnten Abkommen hat sich insofern an zentralen Punkten nichts geändert.
Ein Treppenwitz ist die von der Kommission als Innovation gefeierte Überprüfung der Datenübertragungen durch Europol: Laut Artikel 10 wird die Polizeibehörde selber Anfragen nach Durchsuchungen der übertragenen Daten an das US-Finanzministerium stellen können. Der Anreiz, die Datenübertragungen zu minimieren, ist damit genau Null. Davon abgesehen hatte das Europaparlament noch im Mai klar gefordert, dass eine Justizbehörde die Datentransfers genehmigen muss, nicht eine Polizeiagentur.











am 14. June 2010 um 21:18 Uhr
[...] der EU-Bürger in das außereuropäische Ausland. Der EU-Abgeordnete Jan-Philipp Albrecht schreibt in seinem Blog: Meine Mitarbeiter und ich hatten bisher keine Zeit zu prüfen, ob es gegenüber [...]
am 15. June 2010 um 03:11 Uhr
Wie schätzt du denn die Chancen der Zustimmung zum neuen Entwurf durch das Parlament ein?