» Es geht weiter: Das SWIFT-Abkommen im Innenausschuss

In dieser Woche haben wir als Europäisches Parlament nach etwa acht Wochen das Abkommen zur Bankdatenweitergabe vom Rat zugeleitet bekommen und können nun das Legislativverfahren aufnehmen, das wir aber erst nach dem vorläufigen Abkommen in der kommenden Strasbourg-Plenarsitzung am 9./10. Februar abschließen werden. Ich bin von meiner Fraktion Greens/EFA zum grünen Berichterstatter bestimmt worden und kann somit die Arbeit fortführen, die ich unmittelbar nach meinem Parlamentseinzug im Juni 2009 begonnen hatte. Doch trotz monatelangem Einsatz gegen die Geheimniskrämerei und für grundlegende Änderungen am Abkommen mit den USA liegen uns noch immer nur lückenhafte Informationen vor, werden uns keine konkreten Belege für die Notwendigkeit der Datenweitergabe geliefert und wurde die Regelung lediglich kosmetisch angepasst, um unserer Kritik einfacher zu begegnen. An den zentralen Kritikpunkten des Parlaments hat sich, wie Ralf Bendrath auf seinem Blog anschaulich analysiert, nichts geändert.

Dennoch stellten sich die spanische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission am Mittwoch vor unsere zum Thema SWIFT versammelte Innenausschussrunde und erklärten, dass das vom Rat vorgelegte Übergangsabkommen zur Datenweitergabe lediglich ein dringend notwendiges Verlängern des status quo sei und keine Auswirkung auf das EU-Datenschutzniveau habe. Das ist natürlich absoluter Quatsch. Denn was schön verschwiegen wird ist, dass die US-Behörden die SWIFT-Daten der EU-BürgerInnen jahrelang ohne jegliche Rechtsgrundlage und ohne Grundrechtsschutz von den SWIFT-Servern in den USA abgesaugt hat und dass aber nun seit dem 1. Januar alle EU-Daten auf einem Server in der Schweiz gespeichert werden, auf die die US-Behörden keinen Zugriff mehr haben. Es gibt kein bisheriges Weitergabeabkommen für diese Daten und es gibt offensichtlich auch keine akute Sicherheitslücke, die durch ein undemokratisch zustande gekommenes Übergangsabkommen gestopft werden muss.

Vielmehr ist nach dem unsäglichen Verfahren zu diesem Abkommen und dem ignoranten Verhalten des Rates klar, dass das Europäische Parlament ein klares Zeichen setzen muss, indem es das Übergangsabkommen ablehnt und auf ein vertragsgemäßes und transparentes Verfahren für die Entscheidung über die Bedingungen zum Datenaustausch mit Drittstaaten einfordert. Eine Zustimmung im Februar wäre auch in Bezug auf sie inhaltliche Kritik eine peinliche Niederlage des Parlaments. Denn der Rat ist seiner Kritik so gut wie gar nicht nachgekommen, obwohl es zuvor mehrfach versprochen hatte, dies als Breaking Points für die Verhandlungen mit den USA zu behandeln. Insbesondere der fehlende gerichtliche Rechtschutz und die völlig schwammigen Datenschutzbestimmungen sind nicht nur politisch unakzeptabel, sondern sogar verfassungswidrig im Sinne des Artikels 8 sowohl der Charta der Grundrechte als auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte das Parlament zustimmen, würde es diesen Bruch akzeptieren und das Grundrechtsniveau auch für zukünftige Abkommen massiv absenken. Ich werde mich daher in der kommenden Woche nicht nur für eine Ablehnung einsetzen, sondern auch eine Prüfung des Verfahrens und des Abkommens durch den Europäischen Gerichtshof beantragen. Am Donnerstag den 4. Februar stimmen wir im Innenausschuss ab.

Übrigens: Hier kann ich bei meiner Arbeit unterstützt werden!

2 Kommentare zu 'Es geht weiter: Das SWIFT-Abkommen im Innenausschuss'

  1. GustavMahler schreibt:

    Aus den bisherigen diversen Berichten ergeben sich für mich Fragen:

    1. Wenn die Vertragsparteien das Abkommen unterzeichnet haben, tritt es auch am 1.2.10 in Kraft. Aus dem Text kann ich jedenfalls nicht erkennen, dass eine aufschiebende Bedingung “EU-Parlamentsvorbehalt” enthalten ist. Kann es sein, dass der Rat schlichtweg geschlafen hat, d.h. die Mitwirkung des EU-Parlaments bei Unterzeichnung vergessen hat?

    2. Völkerrechtlich dürfte das Abkommen bindend sein. Die fehlende Mitwirkung des EU-Parlaments wäre somit eine reine “interne” Angelegenheit des Rates als Unterzeichner. Spannend aber wäre es zu wissen, ob SWIFT/Belgien die Herausgabe der Daten aufgrund der fehlenden gesetzlicher Grundlage in der EU verweigern kann.

    Vielleicht hast Du ja noch etwas mehr juristische Hintergrundinformationen.

    Herzliche Grüsse von

    GustavMahler

  2. Jan Albrecht schreibt:

    Das Abkommen tritt völkerrechtlich wirksam “vorläufig” in Kraft ab dem 1.2.

    Mit der Abstimmung des EP endet das vorläufig und entweder das Abkommen tritt oder tritt nicht in Kraft, weil die Voraussetzungen durch Ratifizierung gegeben oder nicht gegeben sind.

    SWIFT ist grds. gehalten, Anfragen auf Grund des vorläufig in Kraft getretenen Abkommens herauszugeben, es sei denn, es sieht darin eine Verletzung seiner Rechte (etwa Wettbewerbsverzerrung, was eher unwahrscheinlich ist, oder mittelbar die Verpflichtungen der Grundrechtecharta, was ebenso schwierig ist, und zieht vor Gericht bzw. weigert sich).

    Wer es (wie etwa ich) ganz ernst meint, kann natürlich argumentieren, dass ein Abkommen mit Grundrechtsrelevanz nur nach Parlamentsentscheidung in Kraft treten kann und die Situation damit illegal ist und SWIFT einer Anfrage nicht nachkommen braucht/sollte. Darum habe ich das Unternehmen auch gebeten. Aber eigentlich muss es halt dazu eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs geben, die ich zwar einfordere, die es aber nicht bis Montag geben wird…

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